Nach der Geburt in Deutschland — die Fristen, der Reihe nach
Ihr Kind ist geboren — herzlichen Glückwunsch. Was jetzt folgt, ist eine Kette von Anträgen, und das Schwierige daran ist nicht das Ausfüllen. Es ist der Zeitpunkt.
Denn zwei davon werden nur begrenzt rückwirkend gezahlt: Elterngeld für drei Lebensmonate, Kindergeld für sechs Kalendermonate. Wer spät dran ist, verliert den Anspruch nicht — aber Monate, die nicht wiederkommen. Das ist der häufigste Verlust in den Fragen, die uns erreichen.
Diese Seite ordnet die Anträge zeitlich. Die Details zu den einzelnen Formularen stehen auf unseren eigenen Seiten, jeweils an der passenden Stelle verlinkt.
Erste Woche: Standesamt und Geburtsurkunde
Bei einer Geburt im Krankenhaus, im Geburtshaus oder in einer Hebammenpraxis meldet die Einrichtung selbst die Geburt beim Standesamt — Sie müssen nichts tun. Eine Hausgeburt melden die Eltern innerhalb einer Woche.
Abholen müssen Sie in beiden Fällen die Geburtsurkunde. Mitzubringen sind:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass beider Eltern
- Geburtsurkunde der Mutter und Geburtsurkunde des Vaters
- verheiratet: die Eheurkunde
- nicht verheiratet: die Vaterschaftsanerkennung und, für das gemeinsame Sorgerecht, die Sorgeerklärung
Und das betrifft zugewanderte Familien besonders: Ausländische Urkunden werden nicht so angenommen, wie sie sind. Sie brauchen eine Übersetzung durch eine in Deutschland beeidigte Person und, je nach Ausstellungsstaat, eine Apostille der Heimatbehörde oder eine Legalisation durch die deutsche Botschaft. Das dauert Wochen — beginnen Sie damit in der Schwangerschaft, nicht danach.
Bitten Sie um mehrere Ausfertigungen der Geburtsurkunde. Etliche Kommunen geben die ersten drei kostenlos aus, weil sie für Elterngeld, Kindergeld und Krankenkasse gebraucht werden; weitere kosten in Berlin und München rund 12 Euro. Die Gebühren sind kommunal, nicht bundeseinheitlich — fragen Sie in Ihrer Stadt nach.
Eine gesonderte Anmeldung des Kindes beim Einwohnermeldeamt ist nicht nötig: Das Standesamt meldet es automatisch weiter.
Die ersten Wochen: die Krankenversicherung
Der Versicherungsschutz des Kindes beginnt am Tag der Geburt, nicht am Tag des Antrags — beantragt werden kann er allerdings erst nach der Geburt, mit der Geburtsbescheinigung.
Das Kind kommt in die Familienversicherung, und die ist vollständig beitragsfrei: kein eigener Beitrag, auch kein Zusatzbeitrag.
Die Einkommensgrenzen für Familienversicherte 2026: 565 Euro im Monat allgemein und 603 Euro, wenn das Einkommen aus einem Minijob stammt. 2025 waren es 535 und 556 Euro.
Altersgrenzen bei Kindern: 18 allgemein, 23 ohne Erwerbstätigkeit, 25 während Schule, Ausbildung, Studium oder Freiwilligendienst — und keine Altersgrenze bei einer Behinderung, die den eigenen Unterhalt unmöglich macht, unter den bekannten Voraussetzungen.
Eine Ausnahme betrifft Ehepaare: Ist ein Elternteil privat versichert, verdient regelmäßig mehr als der gesetzlich versicherte Elternteil und übersteigt dieses Einkommen regelmäßig 77.400 Euro im Jahr (2026), ist das Kind nicht beitragsfrei mitversichert.
Unsere Seite zum Formular: die Familienversicherung in Deutschland.
Die ersten drei Monate: Elterngeld — die knappste Frist
Es wird höchstens drei Lebensmonate rückwirkend gezahlt. Stellen Sie den Antrag in den ersten drei Monaten und warten Sie nicht, bis alle Unterlagen beisammen sind.
Die Beträge: Basiselterngeld zwischen 300 und 1.800 Euro im Monat, ElterngeldPlus zwischen 150 und 900 Euro.
Die Dauer: 12 Monate für einen Elternteil, 14 Monate, wenn der andere zwei übernimmt (die Partnermonate). Alleinerziehende erhalten 14. Ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Monaten ElterngeldPlus, und ElterngeldPlus läuft bis zum 32. Lebensmonat.
Die Einkommensgrenze: Kein Anspruch, wenn das zu versteuernde Einkommen 175.000 Euro übersteigt — für Paare und Alleinerziehende dieselbe Zahl — bei Geburten ab dem 1. April 2025. Für Geburten zwischen dem 1. April 2024 und dem 31. März 2025 lag die Grenze bei 200.000 Euro.
Der Antrag geht an die Elterngeldstelle am Wohnort des Kindes; die digitale Antragstellung ist in allen Bundesländern möglich.
Unsere Seite zum Formular: den Elterngeldantrag ausfüllen.
Die ersten sechs Monate: Kindergeld
Es wird höchstens sechs Kalendermonate rückwirkend gezahlt, gerechnet ab Eingang des Antrags bei der Familienkasse. Ein Jahr Verzögerung kostet also sechs Monate.
Der Betrag: 259 Euro monatlich je Kind seit dem 1. Januar 2026 — 2025 waren es 255 Euro.
Im Antrag sind beide Steuer-Identifikationsnummern anzugeben: Ihre und die des Kindes. Die des Kindes kommt nach der Registrierung automatisch per Post vom Bundeszentralamt für Steuern — ist nach drei Monaten nichts angekommen, melden Sie sich dort. Warten Sie damit nicht: erst beantragen, die Nummer nachreichen.
Unsere Seite zum Formular: den Kindergeldantrag ausfüllen.
Wenn das Einkommen nicht reicht: Kinderzuschlag
Er ist für Eltern, deren Einkommen für sie selbst reicht, aber nicht für die ganze Familie. Mindestbruttoeinkommen: 900 Euro im Monat für Paare, 600 Euro für Alleinerziehende. Das Kind muss unter 25, unverheiratet und im Haushalt lebend sein.
Der Betrag liegt bei bis zu 297 Euro je Kind und Monat — die seit dem 1. Januar 2025 geltende Zahl, 2026 unverändert. Bewilligt wird jeweils für sechs Monate, danach neu beantragt.
Unsere Seite zu den drei Formularen: der Kinderzuschlag-Antrag erklärt. Ein Blick lohnt oft auch auf den Wohngeldantrag.
Mutterschutz
Die Schutzfrist beträgt sechs Wochen vor dem errechneten Termin und acht Wochen nach der Geburt.
Sie verlängert sich auf zwölf Wochen nach der Geburt bei Frühgeburten, Mehrlingsgeburten und bei einem Kind mit Behinderung — letzteres auf Antrag bei der Krankenkasse.
Kommt das Kind früher, werden die vorher nicht genutzten Tage hinten angehängt; die Gesamtdauer geht nicht verloren.
Wenn die Eltern nicht deutsch sind
Ein in Deutschland geborenes Kind ausländischer Eltern braucht einen Aufenthaltstitel. Halten die Eltern gültige Titel mit ausreichender Restlaufzeit, wird er in der Regel von Amts wegen erteilt, ohne gesonderten Antrag; andernfalls wird er bei der Ausländerbehörde beantragt.
Erforderlich sind üblicherweise: ein eigener gültiger Pass des Kindes (oder der Eintrag im Pass eines Elternteils), ein aktuelles biometrisches Foto 35 mal 45 Millimeter, die Geburtsurkunde sowie Pässe und Aufenthaltstitel der Eltern.
In Berlin beträgt die Gebühr 50 Euro, 27,60 Euro für Kinder türkischer Staatsangehörigkeit und nichts bei Nachweis von Leistungen nach SGB II, SGB XII oder AsylbLG. Die Bearbeitung dauert etwa vier Wochen.
Ein Hinweis: Es wird verbreitet gesagt, der Antrag müsse binnen sechs Monaten nach der Geburt gestellt werden. Eine amtliche Seite, die das sagt, haben wir nicht gefunden — deshalb steht die Frist hier nicht als Tatsache. Stellen Sie den Antrag, sobald Geburtsurkunde und Pass des Kindes vorliegen, und fragen Sie bei Ihrer Ausländerbehörde nach; Gebühren und Verfahren sind kommunal und unterscheiden sich von Stadt zu Stadt.
Die Reihenfolge in Kürze
- Das Krankenhaus meldet dem Standesamt · Geburtsurkunde in mehreren Ausfertigungen abholen
- erste Wochen: Kind bei der Krankenkasse anmelden — Schutz ab dem Geburtstag
- innerhalb von drei Monaten: Elterngeld — die knappste Frist
- innerhalb von sechs Monaten: Kindergeld
- bei Bedarf: Kinderzuschlag, gegebenenfalls Wohngeld
- bei nichtdeutschen Eltern: Aufenthaltstitel des Kindes
- die Steuer-Identifikationsnummer des Kindes kommt automatisch per Post
Fragen und Antworten
Bis wann muss Elterngeld beantragt werden?
Es wird nur drei Lebensmonate rückwirkend gezahlt. Stellen Sie den Antrag in den ersten drei Monaten.
Bis wann muss Kindergeld beantragt werden?
Es wird sechs Kalendermonate vor Antragseingang rückwirkend gezahlt.
Wie hoch ist das Kindergeld 2026?
259 Euro monatlich je Kind, seit dem 1. Januar 2026.
Ab wann ist ein Neugeborenes versichert?
Ab dem Tag der Geburt, nicht ab dem Antrag — beantragt wird nach der Geburt, mit der Bescheinigung.
Ist die Familienversicherung wirklich kostenlos?
Ja, ohne Beitrag und ohne Zusatzbeitrag.
Muss das Kind beim Einwohnermeldeamt angemeldet werden?
Nein. Das Standesamt meldet es automatisch weiter.
Wie lang ist der Mutterschutz?
Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt, zwölf Wochen nach einer Früh- oder Mehrlingsgeburt.
Wird meine ausländische Eheurkunde so anerkannt?
Nein. Sie braucht eine Übersetzung durch eine in Deutschland beeidigte Person und meist eine Apostille oder Legalisation — das dauert Wochen, also früh beginnen.
Die Angaben oben sind auf dem Stand vom 4. September 2026 und stammen von familienportal.de, dem Bundesfamilienministerium, den Merkblättern der Bundesagentur für Arbeit und den Seiten der Krankenkassen. Gebühren und Verfahren bei Standesamt und Ausländerbehörde sind kommunal und unterscheiden sich — fragen Sie in Ihrer Stadt nach.
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