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Antragsformular BEEG NRW — Stand Mai 2025 Hinweisblatt BEEG NRW — Stand Mai 2025

Quelle: familienportal.nrw — Link zuletzt geprüft: 22.09.2026

Den Elterngeld-Antrag in Deutschland ausfüllen

Den Elterngeld-Antrag in Deutschland ausfüllen

Elterngeld wird nach der Geburt gezahlt und gleicht das Einkommen aus, auf das ein Elternteil während der Betreuung verzichtet. Es ist einer der Anträge, bei denen es am meisten auf Genauigkeit ankommt: Ein Fehler bei den Einkommensangaben oder bei der Aufteilung der Monate kann die Summe erheblich verändern.

Es ist nicht dasselbe wie die Elternzeit, die beim Arbeitgeber beantragt wird – beides wird häufig verwechselt.

Elterngeld und ElterngeldPlus – worin liegt der Unterschied?

Die Grundform zahlt einen höheren Betrag über weniger Monate. ElterngeldPlus streckt den Zeitraum bei geringerem Monatsbetrag und eignet sich für Eltern, die während der Betreuung in Teilzeit arbeiten. Die Entscheidung fällt im Antrag selbst – sie gehört deshalb vor das Ausfüllen, nicht danach.

Was das Video erklärt

  • Wer Anspruch hat und wohin der Antrag geht
  • Der praktische Unterschied zwischen Elterngeld und ElterngeldPlus
  • Die Angaben zur eigenen Person und zum Kind
  • Die Einkommensfelder vor und nach der Geburt – der heikelste Teil des Antrags
  • Die Wahl der Bezugsmonate und ihre Aufteilung zwischen beiden Elternteilen
  • Die Fehler, die die Bewilligung verzögern

Das offizielle Formular und die zuständige Stelle

Zuständig ist die Elterngeldstelle Ihres Bundeslandes; das Formular unterscheidet sich je nach Land. Ein offizieller digitaler Assistent, ElterngeldDigital, führt durch den Antrag und ist verfügbar in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen. Hinweis: Die Seite selbst weist darauf hin, dass neue Anträge über das Nachfolgeportal mein-elterngeldantrag.de gestellt werden, während laufende Anträge dort weiterbearbeitet werden, wo sie begonnen wurden. Starten Sie unten – die Seite führt Sie zum richtigen Portal:

Häufige Fehler, die den Vorgang verzögern

  • Elterngeld mit Elternzeit verwechseln – das eine kommt vom Staat, das andere vom Arbeitgeber
  • Das Einkommen der falschen Monate vor der Geburt eintragen
  • Die Monate zwischen den Eltern aufteilen, ohne sich abzustimmen
  • Zu spät beantragen; die rückwirkende Zahlung ist auf wenige Monate begrenzt
  • Den Antrag ohne Geburtsurkunde oder Einkommensnachweis einreichen

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Elterngeld und Elternzeit?
Elterngeld ist Geld vom Staat und wird bei der Elterngeldstelle beantragt. Elternzeit ist eine Freistellung von der Arbeit und wird beim Arbeitgeber beantragt. Meist wird beides genutzt, es sind aber getrennte Anträge an verschiedene Stellen.

Wann soll ich beantragen?
So bald wie möglich nach der Geburt. Rückwirkend wird nur für wenige Monate gezahlt – eine Verzögerung ist ein echter Verlust.

Ist ein digitaler Antrag möglich?
Ja, in immer mehr Bundesländern über ElterngeldDigital. Prüfen Sie über den Link oben, ob Ihr Land dabei ist.

Darf ich während des Bezugs arbeiten?
In Grenzen, meist in der Variante ElterngeldPlus. Die Voraussetzungen legt Ihre Elterngeldstelle fest.

Hinweis: Beträge, Zeiträume und Voraussetzungen richten sich nach dem BEEG und ändern sich. Verbindlich ist der Bescheid Ihrer Elterngeldstelle.

Das Video ansehen

Das Video finden Sie auf dem Kanal OK+ bei YouTube:
https://www.youtube.com/watch?v=a9jGB7GHbhk

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