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Anlage KI — Kind unter 15 JahrenQuelle: arbeitsagentur.de — Link zuletzt geprüft: 23.09.2026
Anlage KI – das Kind unter 15 in der Bedarfsgemeinschaft
Die Anlage KI ist der Bogen für das Kind, und ihre erste Zeile lässt keinen Zweifel: für jedes Kind eine eigene Anlage, das zur Bedarfsgemeinschaft gehört und das fünfzehnte Lebensjahr noch nicht erreicht hat. Drei Kinder heißt drei Anlagen, nicht ein Blatt mit drei Namen. Wer fünfzehn ist, bekommt stattdessen die Anlage WEP.
Die aktuelle Fassung hat fünf Seiten, Stand Jobcenter-KI – 04/2026, mit den Abschnitten A bis E.
A und B – das Kind
Zuerst Ihre eigenen Daten als antragstellende Person, dann die des Kindes: Name, Geburtsdatum, Geburtsort und Geburtsland, Staatsangehörigkeit, Geschlecht, die Rentenversicherungsnummer, soweit vorhanden oder beantragt, die steuerliche Identifikationsnummer und die Frage nach einem Vormund.
Die steuerliche Identifikationsnummer kommt nach der Geburt per Post und gehört aufbewahrt. Wer sie nicht findet, fragt vorher beim Finanzamt nach.
C – Aufenthalt
Ob das Kind einen gültigen Aufenthaltstitel hat, ob Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezogen werden und bis wann, die Ausländerzentralregisternummer, und ob eine Verpflichtungserklärung vorliegt. Zu jedem dieser Punkte gehört eine Kopie des Nachweises.
D – die aktuelle Lebenssituation
Hier hängen weitere Anlagen dran, und hier entsteht die meiste Verzögerung:
- das Verhältnis zum Kind.
- ob ein Elternteil außerhalb der Bedarfsgemeinschaft lebt. Dann gehört die Anlage UH3 dazu.
- ob das Kind abwechselnd in zwei Haushalten lebt.
- ob es zur Schule geht, das Einschulungsdatum, und Kosten für Schulbücher und Arbeitshefte.
- ob Leistungen für Schulbedarfe dieses Schuljahres schon anderswo beantragt wurden.
- Schwangerschaft, dann die Anlage UH2.
- aus medizinischen Gründen kostenaufwändige Ernährung, dann die Anlage MEB.
- ein unabweisbarer besonderer Bedarf, etwa Kosten zur Wahrnehmung des Umgangsrechts, dann die Anlage BB.
- ein Aufenthalt in einer stationären Einrichtung, mit Zeitraum.
Einnahmen des Kindes – Feld 36
Das Formular fragt es direkt und zählt selbst auf, was dazugehört: Kindergeld, Kinderzuschlag, Unterhalt, Einnahmen aus einer Beschäftigung, Waisenrente, Unfall- und Verletztenrente, Zinsen und Kapitalerträge.
Die Nachweise müssen die Art der Einnahme und den Zahlungseingang zeigen. Die Zahlen im Einzelnen stehen in der Anlage EK; hier geht es um die Erklärung, dass es sie gibt.
Kindergeld ist Einkommen. Das ist der Punkt, den die meisten für eine Ausnahme halten.
E – die bisherige Lebenssituation
Das Einreisedatum, wenn das Kind zuvor im Ausland gelebt hat, und ob in den letzten drei Jahren bereits Leistungen beantragt oder bezogen wurden.
Fehler, die immer wieder vorkommen
- Ein Blatt für mehrere Kinder. Das Formular schließt es ausdrücklich aus.
- Eine KI für ein Kind, das fünfzehn geworden ist. Das ist eine WEP.
- Kindergeld weglassen, weil es von einer anderen Stelle kommt.
- Die Frage nach dem Elternteil außerhalb überspringen, dann wartet die Akte auf eine UH3.
Das Video ansehen
Das Video finden Sie auf dem Kanal OK+ bei YouTube:
https://www.youtube.com/watch?v=iwiUNjkcme8
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