Familienversicherung in Deutschland – die Familie mitversichern

Familienversicherung in Deutschland – die Familie mitversichern

Zu den besseren Seiten der gesetzlichen Krankenversicherung gehört, dass Ehepartner und Kinder bei erfüllten Voraussetzungen ohne zusätzlichen Beitrag mitversichert werden können. Das ist die Familienversicherung.

Viele Familien zahlen ohne Not getrennte Beiträge, weil sie diesen Weg nicht kennen oder ihn für kompliziert halten. Tatsächlich ist es ein Formular, das an die Krankenkasse geht.

Wer kann mitversichert werden?

Der Gedanke: Familienangehörige ohne Einkommen oder mit Einkommen unterhalb einer bestimmten Grenze werden in die Versicherung des Verdienenden innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung aufgenommen. Grenzen und Voraussetzungen legt die Krankenkasse nach dem Gesetz fest und sie ändern sich jährlich – deshalb steht hier keine Zahl; fragen Sie Ihre Kasse.

Was das Video erklärt

  • Wann ein Anspruch auf Familienversicherung besteht
  • Die Grundvoraussetzungen für die Aufnahme
  • Das Ausfüllen des Familienfragebogens Schritt für Schritt
  • Die Angaben zur Anmeldung von Ehepartner und Kindern
  • Die häufigsten Fehler, die den Vorgang verzögern

Das offizielle Formular und die zuständige Stelle

Das Formular auf der Schaltfläche oben ist das der AOK und dient als Beispiel. Jede Krankenkasse gibt ein eigenes heraus: Wer bei der TK, der Barmer, der DAK oder einer anderen versichert ist, fordert dort den Fragebogen zur Familienversicherung an. Die Fragen und die Voraussetzungen sind dieselben, nur das Blatt ist ein anderes.

Ein einheitliches Bundesformular gibt es hier nicht: Jede Krankenkasse (AOK, TK, Barmer, DAK und andere) veröffentlicht ihr eigenes Formular auf ihrer offiziellen Seite. Nehmen Sie es bei Ihrer eigenen Kasse – die Formulare unterscheiden sich, und die Einkommensgrenzen ändern sich jährlich.

    Häufige Fehler, die den Vorgang verzögern

    • Das Formular einer anderen Krankenkasse verwenden
    • Ein Nebeneinkommen des Ehepartners weglassen, so klein es auch ist
    • Das Formular ohne Anlagen einreichen (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Einkommensnachweis)
    • Zu spät melden, wenn das Einkommen die zulässige Grenze übersteigt
    • Annehmen, die Mitversicherung greife nach Heirat oder Geburt automatisch

    Häufige Fragen

    Ist das wirklich beitragsfrei?
    Bei erfüllten Voraussetzungen ja – für die mitversicherte Person fällt kein zusätzlicher Beitrag an. Das ist der wesentliche Unterschied zur Einzelversicherung.

    Meine Frau arbeitet in Teilzeit – kann sie mitversichert werden?
    Das hängt von der Höhe des Einkommens und der Art der Tätigkeit ab. Die Grenze ändert sich jährlich – fragen Sie direkt bei der Kasse nach.

    Woher bekomme ich das Formular?
    Von der offiziellen Website Ihrer Krankenkasse oder auf Anfrage. Ein für alle Kassen gültiges Formular gibt es nicht.

    Und bei privater Versicherung?
    Die Familienversicherung gehört zur gesetzlichen Krankenversicherung. Für die private Krankenversicherung gelten andere Regeln.

    Hinweis: Einkommensgrenzen und Voraussetzungen setzt die Krankenkasse nach dem Gesetz und sie ändern sich jährlich. Verbindlich ist die Auskunft Ihrer Kasse.

    Das Video ansehen

    Das Video finden Sie auf dem Kanal OK+ bei YouTube:
    https://www.youtube.com/watch?v=Os6RX8Sn7CE

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