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Anlage WEP — weitere Person ab 15 JahrenQuelle: arbeitsagentur.de — Link zuletzt geprüft: 23.09.2026
Anlage WEP – weitere Person ab 15 Jahren
Die Anlage WEP ist der Bogen für jede Person ab fünfzehn Jahren in der Bedarfsgemeinschaft außer der antragstellenden Person selbst. Ehepartnerin, ein Kind, das fünfzehn geworden ist, die Partnerin — jede Person bekommt eine eigene.
Wer das fünfzehnte Lebensjahr noch nicht erreicht hat, steht in der Anlage KI. Wer im Haushalt lebt, aber nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehört, gehört in die Anlage HG.
Die aktuelle Fassung hat sieben Seiten.
A und B – Person und Verhältnis
Ihre Daten, dann die der Person vollständig. Dann das Verhältnis, und diese Wahl entscheidet, was noch dazugehört:
- leibliches Kind, Kind der Partnerin, Adoptivkind.
- Ehegattin oder eingetragene Lebenspartnerin.
- Partnerin oder Partner ohne Trauschein — mit der Anlage VE.
- verwandte oder verschwägerte Person, etwa Geschwister oder Großeltern — mit der Anlage HG.
- sonstige Person — mit der Anlage VE.
Die Frage nach der Erwerbsfähigkeit
Das Formular fragt, ob die Person erwerbsfähig ist, und definiert es gleich mit: gesundheitlich grundsätzlich in der Lage, regelmäßig mindestens drei Stunden täglich zu arbeiten.
Die Definition ist weiter, als viele annehmen. Eine Erkrankung beantwortet die Frage nicht von selbst, solange drei Stunden täglich möglich bleiben.
Die Fragen, an denen weitere Anlagen hängen
- Schwangerschaft mit Entbindungstermin. Lebt der Kindsvater nicht in der Bedarfsgemeinschaft, kommt die Anlage UH2 dazu.
- zwischen fünfzehn und achtzehn: der Wechsel zwischen zwei Haushalten.
- unter fünfundzwanzig mit einem Elternteil außerhalb der Bedarfsgemeinschaft: die Anlage UH3.
Schule, Studium, Ausbildung
Ob die Person Schülerin, Studentin oder Auszubildende ist. Ein Ja braucht Nachweise. Dann: Kosten für Schulbücher und Arbeitshefte, und ob die Person während der Ausbildung auswärts untergebracht ist.
Dieser Abschnitt wiegt schwerer, als er aussieht. Für manche Studierende und Auszubildende gibt es einen eigenen Weg — BAföG oder BAB — und genau danach fragt das Formular im nächsten Feld.
Andere Leistungen, beantragt oder beabsichtigt
Eine Liste zum Ankreuzen: BAföG, BAB, Wohngeld, Arbeitslosengeld, Rente, Krankengeld und weitere, mit Nachweisen soweit möglich.
Der Gedanke dahinter: das Jobcenter ist die letzte Stelle, nicht die erste. Was eine andere Stelle zahlen kann, muss dort zuerst beantragt werden — deshalb fragt das Formular auch nach dem, was nur beabsichtigt ist.
Fehler, die immer wieder vorkommen
- Eine Anlage für zwei Personen.
- Eine WEP für ein Kind unter fünfzehn. Das ist eine KI.
- Eine mitwohnende verwandte Person in die WEP setzen statt in die Anlage HG.
- Die Erwerbsfähigkeit wegen einer Erkrankung verneinen, obwohl der Maßstab drei Stunden täglich ist.
- Eine nur geplante Leistung nicht angeben.
Das Video ansehen
Das Video finden Sie auf dem Kanal OK+ bei YouTube:
https://www.youtube.com/watch?v=s7M6OIK_cKI
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