Offizielles Formular herunterladen
Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2026 — im Formular-Management-SystemQuelle: formulare-bfinv.de — Link zuletzt geprüft: 23.09.2026
Steuerklassenwechsel – Antrag, Wirkung und Frist
Die Steuerklasse ändert nicht, was über das Jahr an den Staat geht. Sie ändert, wann: wie viel monatlich abgezogen wird und wie viel mit der Steuererklärung zurückkommt. Der monatliche Unterschied ist groß genug für eine halbe Stunde Aufwand.
Zuerst: das alte Formular gibt es nicht mehr
Wer heute ein eigenes Formular nur für den Steuerklassenwechsel sucht, findet keines. Es gibt einen einzigen Antrag für alles rund um die Lohnsteuerabzugsmerkmale:
Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen
Er wurde um die Anlage Steuerklassenwechsel und die Anlage ELStAM erweitert und entsprechend umbenannt. Der Wechsel wird also mit dem Hauptantrag zusammen mit der Anlage beantragt, nicht auf einem eigenen Blatt.
Der Download-Button oben öffnet das Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung in der Fassung 2026 — eine Seite zum Ausfüllen, keine Datei zum Ablegen.
Die Zeilen, auf die es ankommt
- Ehegatten ändern die Kombination: Hauptantrag mit der Anlage Steuerklassenwechsel, die gewünschte Kombination in den Zeilen 4 und 5.
- Steuerklasse IV mit Faktor: zusätzliche Angaben in den Zeilen 6 bis 17.
- Dauernde Trennung: mitteilungspflichtig, mit Datum in Zeile 18.
- Steuerklasse II für Alleinerziehende: mit dem Hauptantrag und der Anlage Kinder, Zeilen 41 bis 47. Entfallen die Voraussetzungen, ist das unverzüglich in Zeile 34 der Anlage Steuerklassenwechsel mitzuteilen.
Es gibt sechs Klassen, auf den Formularen als I II III IV V VI geschrieben.
Die Frist: 30. November
Das Gesetz ist eindeutig. § 39 Abs. 6 EStG: damit die Änderung im laufenden Kalenderjahr berücksichtigt wird, ist der Antrag spätestens bis zum 30. November zu stellen.
Für 2026 ist das der 30.11.2026. Danach wirkt der Wechsel für das folgende Jahr.
Ab wann er wirkt
Das Gesetz trennt zwei Fälle, und der Unterschied ist praktisch:
- Die Voraussetzungen haben sich zu Ihren Gunsten geändert — etwa durch eine Geburt: die Änderung gilt ab dem ersten Tag des Monats, in dem die Voraussetzungen erstmals vorlagen.
- Ehegatten tauschen die Kombination: die Änderung gilt ab dem Beginn des Monats, der auf die Antragstellung folgt.
Ein Antrag spät im Monat kostet also nichts, einer Anfang Dezember ein ganzes Jahr.
Online
Der Antrag lässt sich auch über ELSTER stellen, das Portal der Steuerverwaltung. Die Registrierung braucht Zeit, weil der Aktivierungscode per Post kommt — kurz vor Ende November ist Papier schneller.
Fehler, die immer wieder vorkommen
- Nach einem eigenen Steuerklassen-Formular suchen. Es gibt keines.
- Die Anlage ohne den Hauptantrag einreichen.
- Steuerklasse II über die Anlage Steuerklassenwechsel beantragen statt über die Anlage Kinder.
- Eine dauernde Trennung nicht mitteilen. Das ist eine Pflicht.
- Bis Dezember warten und die Wirkung für das Jahr verlieren.
Passend dazu
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