Offizielles Formular herunterladen

Anlage VM — Selbstauskunft über das Vermögen

Quelle: arbeitsagentur.de — Link zuletzt geprüft: 23.09.2026

Anlage VM – Selbstauskunft über das Vermögen

Die Anlage VM ist eine Selbstauskunft über das Vermögen, und das Formular steckt seinen Rahmen in der ersten Zeile ab: gemeldet wird das Vermögen der gesamten Bedarfsgemeinschaft, nicht nur das eigene.

Ein Satz darin wird leicht überlesen: Vermögen im Inland sowie auch im Ausland ist anzugeben. Ein Grundstück oder ein Konto in einem anderen Land fällt nicht heraus.

Die aktuelle Fassung hat sechs Seiten, Abschnitte A bis E.

Die Freibeträge – die Zahlen für 2026

Vermögen bedeutet nicht von selbst eine Ablehnung. Jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft hat einen individuellen Freibetrag nach Alter. Die Zahlen, wie die Bundesagentur für Arbeit sie auf ihrer eigenen Seite nennt, gelesen am 23.09.2026:

  • bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres: 5.000 Euro
  • ab dem 31. Lebensjahr: 10.000 Euro
  • ab dem 41. Lebensjahr: 12.500 Euro
  • ab dem 51. Lebensjahr: 20.000 Euro

Der Freibetrag gilt je Person, ein Vierpersonenhaushalt hat also vier davon.

Dazu die zweite Bedingung im Gesetz: berücksichtigt wird verwertbares Vermögen — also das, was sich tatsächlich für den Lebensunterhalt einsetzen lässt.

Was bereitliegen sollte

  • Kontoauszüge für jedes Konto jeder Person der Bedarfsgemeinschaft, nicht nur die eigenen
  • vorhandene Lebensversicherungsverträge
  • die Eigentumsunterlagen und eine Wertermittlung, falls Immobilien vorhanden sind
  • die Fahrzeugpapiere: Fabrikat, Modell, Baujahr, Kilometerstand

Und wie bei jeder Anlage des Jobcenters: Kopien statt Originalbelege.

B – Immobilien

Ob jemand in der Bedarfsgemeinschaft ein selbst bewohntes Hausgrundstück oder eine Eigentumswohnung besitzt; nicht selbst bewohnte Grundstücke; unbebaute Grundstücke. Zu jedem Punkt: der Miteigentumsanteil in Prozent und der Verkehrswert in Euro.

C – Kraftfahrzeuge

Eine Tabelle: Eigentümerin, Fabrikat und Modell, Baujahr, Kilometerstand, Wert in Euro. Gefragt ist nach dem Motorrad und dem Wohnmobil genauso wie nach dem PKW.

D – Schenkungen und Übertragungen über zehn Jahre

Diese Frage überrascht viele. Hat jemand in der Bedarfsgemeinschaft innerhalb der letzten zehn Jahre Werte verschenkt, gespendet oder übertragen — Geldbeträge, Schmuck? Verlangt werden Name, Art der Übertragung und Wert.

Der Zweck liegt auf der Hand: Vermögen soll nicht kurz vor dem Antrag aus dem Blick geschafft werden. Zehn Jahre reichen weit zurück, und die Angabe jetzt ist besser als derselbe Vorgang später.

E – Konten, Bargeld und sonstiges Vermögen

Beginnend mit Bargeld, dann Konten, Geldanlagen und Wertpapiere. Die amtliche Seite zählt auf, was dazugehört: Bargeld, Sparguthaben, Sparbriefe, Wertpapiere, ETFs, Sachen wie Fahrzeuge oder Schmuck, Kapitallebensversicherungen, Haus- und Grundeigentum, Eigentumswohnungen.

Fehler, die immer wieder vorkommen

  • Nur das Vermögen im Inland angeben. Das Formular fragt nach beidem.
  • Nur das eigene angeben statt das der ganzen Bedarfsgemeinschaft.
  • Die Frage nach Schenkungen überspringen. Der Zeitraum sind zehn Jahre.
  • Ein kleines Konto aus Sorge verschweigen, obwohl der Freibetrag es abdecken dürfte.
  • Die Kapitallebensversicherung vergessen. Sie ist Vermögen, nicht nur ein Schutzvertrag.

Das Video ansehen

Das Video finden Sie auf dem Kanal OK+ bei YouTube:
https://www.youtube.com/watch?v=WXF6s16SoCo

Passend dazu

War das hilfreich?

Vielen Dank! Ihre Rückmeldung hilft uns, besser zu werden.

تابع قناة OK+ على واتساب

كل جديد عن الحياة في ألمانيا: الطلبات، والقوانين، والفرص — أولاً بأوّل.

Kanal folgen