Offizielles Formular herunterladen

Anlage SV — Sozialversicherung

Quelle: arbeitsagentur.de — Link zuletzt geprüft: 23.09.2026

Anlage SV – Kranken- und Pflegeversicherung beim Jobcenter

Die Anlage SV ist die kürzeste Anlage des Jobcenters — zwei Seiten — und sie klärt etwas, das nicht warten kann: wer die Krankenversicherung während des Leistungsbezugs trägt.

Für wen sie gilt

Das Formular steckt seinen Rahmen selbst ab: auszufüllen für alle Personen der Bedarfsgemeinschaft, die nicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflicht- oder familienversichert sind.

Wer also über die Arbeit oder über die Familienversicherung abgesichert ist, braucht sie nicht. Wer privat oder gar nicht versichert ist, braucht sie.

Abschnitt C – die Frage, an der alles hängt

Ein kurzer Fragenblock zum Versicherungsstatus, zuerst: ist die Person derzeit oder war sie zuletzt privat krankenversichert? Die beiden möglichen Ergebnisse sind grundverschieden, und das Formular schreibt sie selbst aus:

  • Ja bei einer der Fragen: die Person ist während des Leistungsbezugs in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung nicht pflichtversichert, kann aber in Abschnitt D einen Zuschuss zu einer privaten oder freiwilligen gesetzlichen Versicherung beantragen.
  • Nein bei allen: es besteht Versicherungspflicht. Und damit läuft die Frist.

Die Zwei-Wochen-Frist

Bei Versicherungspflicht verlangt das Formular, eine gesetzliche Krankenkasse zu wählen und innerhalb von zwei Wochen eine Mitgliedsbescheinigung oder einen anderweitigen Nachweis vorzulegen — am besten zeitgleich mit dem Antrag.

Das ist die praktischste Zeile der ganzen Anlage. Die Kassen stehen offen, die Wahl liegt bei Ihnen, und nur das Zuwarten schafft ein Problem.

Wie der Nachweis praktisch zustande kommt

  • Eine gesetzliche Kasse wählen. Sie müssen Sie aufnehmen, und Sie dürfen vergleichen.
  • Dort eine Mitgliedsbescheinigung anfordern, mit dem Hinweis auf das Jobcenter.
  • Sie möglichst mit dem Antrag einreichen, spätestens innerhalb von zwei Wochen.
  • Eine Kopie und einen Beleg über die Abgabe aufbewahren.

Die Gesundheitskarte kommt danach per Post von der Kasse, nicht vom Jobcenter.

Abschnitt D – der Zuschuss

Für alle ohne Versicherungspflicht: ein Antrag auf Beteiligung am Beitrag einer privaten oder freiwilligen gesetzlichen Versicherung. Und das Formular stellt einen Hinweis voran, bei dem es sich zu verweilen lohnt — erkundigen Sie sich bei einer gesetzlichen Krankenversicherung, ob eine gesetzliche Versicherung möglich ist, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Das Formular weist also auf eine Tür hin, die günstiger sein kann als die, vor der man steht.

Warum im Formular noch Bürgergeld steht

Die Anlage trägt weiterhin das Wort Bürgergeld im Titel, obwohl die Leistung zum 01.07.2026 in Grundsicherungsgeld umbenannt wurde.

Es ist keine veraltete Datei. Die Bundesagentur für Arbeit schreibt auf ihrer eigenen Seite, dass der alte Begriff vereinzelt noch benutzt wird, dass alle Formulare und Online-Services weiter verwendet werden können und dass bisher erlassene Bescheide inhaltlich gültig bleiben. Das Formular wird also so ausgefüllt, wie es ist.

Fehler, die immer wieder vorkommen

  • Die Anlage für jemanden ausfüllen, der bereits gesetzlich versichert ist.
  • Die zwei Wochen verstreichen lassen, sodass die Mitgliedschaft ohne Nachweis bleibt.
  • Darauf warten, dass das Jobcenter die Kasse aussucht. Die Wahl liegt bei Ihnen.
  • In einer teuren privaten Versicherung bleiben, ohne nach der gesetzlichen zu fragen — worum das Formular selbst bittet.

Das Video ansehen

Das Video finden Sie auf dem Kanal OK+ bei YouTube:
https://www.youtube.com/watch?v=pzxiiKyd3EE

Passend dazu

War das hilfreich?

Vielen Dank! Ihre Rückmeldung hilft uns, besser zu werden.

تابع قناة OK+ على واتساب

كل جديد عن الحياة في ألمانيا: الطلبات، والقوانين، والفرص — أولاً بأوّل.

Kanal folgen