Neu in Deutschland — die ersten Schritte, der Reihe nach

Neu in Deutschland — die ersten Schritte, der Reihe nach

Die ersten Monate in Deutschland bestehen aus Verfahren, die einander ähneln und oft aufeinander aufbauen. Wer in der richtigen Reihenfolge beginnt, ist in Wochen durch. Wer in der Mitte anfängt, dreht sich im Kreis.

Diese Seite bringt sie in die richtige Reihenfolge. Jede Zahl stammt von einer amtlichen Seite, mit Datum.

1. Anmeldung — binnen 14 Tagen

Das ist der erste Schritt, und alles andere hängt daran. Die Frist beträgt vierzehn Tage ab dem Einzug und steht im Bundesmeldegesetz — die Städte führen sie aus, sie setzen sie nicht fest.

Die Anmeldung selbst ist kostenfrei.

Mitzubringen sind Pass oder Personalausweis und die Wohnungsgeberbestätigung. Dieses Dokument ist Pflicht, ist binnen zwei Wochen auszustellen und enthält die Anschrift der Wohnung, Name und Anschrift des Wohnungsgebers, das Einzugsdatum und die Namen aller anzumeldenden Personen.

Verweigert oder verzögert der Wohnungsgeber sie, ist das eine Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 Euro. Wer eine Anschrift für eine Scheinanmeldung zur Verfügung stellt, riskiert bis zu 50.000 Euro — deshalb meldet niemand jemanden aus Gefälligkeit bei sich an.

Wer die Bestätigung aus einem echten Grund nicht bekommt: Einige Städte, darunter München, halten dafür ein Erklärungsformular bereit. Fragen Sie nach, bevor Sie die Frist verstreichen lassen.

2. Die Steuer-Identifikationsnummer — sie kommt von selbst

Nach der Anmeldung übermittelt die Meldebehörde Ihre Daten an das Bundeszentralamt für Steuern, das Ihnen die Steuer-Identifikationsnummer zuteilt und zusendet.

Sie kommt ausschließlich per Post — aus datenschutzrechtlichen Gründen weder telefonisch noch per E-Mail. Achten Sie darauf, dass Ihr Nachname am Briefkasten steht, sonst geht der Brief zurück.

Ist nach drei Monaten nichts angekommen, melden Sie sich dort mit einer Ausweiskopie und der Meldebescheinigung.

Nicht verwechseln: Beschäftigte erhalten zusätzlich eine ganz andere Nummer — die Sozialversicherungsnummer auf dem Versicherungsnummernachweis, die dem Arbeitgeber vorzulegen ist.

3. Krankenversicherung — Pflicht

Eine Krankenversicherung ist in Deutschland gesetzlich verpflichtend, keine Wahl.

Beschäftigte sind in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, wenn das regelmäßige Entgelt über 603 Euro und bis 6.450 Euro im Monat liegt (Werte 2026). Darüber wird die private Versicherung möglich.

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt 2026 bei 77.400 Euro, nach 73.800 Euro im Jahr 2025.

Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 Prozent, hinzu kommt der Zusatzbeitrag, den jede Kasse selbst festlegt; der gesetzlich festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitragssatz liegt 2026 bei 2,9 Prozent, nach 2,5 Prozent 2025. Der Abzug auf der Lohnabrechnung ist also gestiegen.

Familienangehörige ohne eigenes Einkommen sind über die Familienversicherung beitragsfrei mitversichert.

Was vom Lohn abgeht und warum: Brutto und Netto in Deutschland.

4. Das Bankkonto — darauf besteht ein Recht

Das ist der Punkt, den die wenigsten kennen — sie werden am Schalter abgewiesen und geben auf: Jede Verbraucherin und jeder Verbraucher, die sich rechtmäßig in der Europäischen Union aufhalten, haben Anspruch auf ein Basiskonto, nach dem Zahlungskontengesetz.

Ausdrücklich eingeschlossen sind Asylsuchende, Menschen mit Duldung, Menschen mit Aufenthaltsgestattung und wohnungslose Menschen. Ein fester Wohnsitz oder ein Aufenthaltstitel wird nicht verlangt.

Anerkannt werden unter anderem Pass oder Personalausweis, die Aufenthaltsgestattung, die Duldungsbescheinigung und der Ankunftsnachweis. Eine Fiktionsbescheinigung allein genügt nicht.

Ablehnen darf die Bank nur aus bestimmten Gründen: ein bereits bestehendes Zahlungskonto in Deutschland, eine Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Straftat gegen diese Bank binnen drei Jahren, eine rechtmäßige frühere Kündigung eines Basiskontos oder geldwäscherechtliche Pflichten.

Wer aus keinem dieser Gründe abgelehnt wird: Beschwerde bei der BaFin — das Verfahren ist gebührenfrei. Ein mündliches Nein am Schalter ist nicht das Ende.

5. Die Sprache — der Integrationskurs

Der Integrationskurs umfasst 700 Unterrichtseinheiten: 600 Sprachkurs und 100 Orientierungskurs. Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten; besondere Kursarten gehen bis 1.000 Einheiten.

Zielniveau ist B1, am Ende stehen zwei Prüfungen: der Deutsch-Test für Zuwanderer und Leben in Deutschland.

Der Kostenbeitrag beträgt 2,29 Euro je Unterrichtseinheit, für den ganzen Kurs also rund 1.603 Euro. Befreit sind viele: Asylantragstellende, Inhaberinnen und Inhaber bestimmter Titel, auf Antrag Leistungsbeziehende und Menschen mit geringem Einkommen.

Und ein Punkt, den viele übersehen: Wer die Abschlussprüfung innerhalb von zwei Jahren nach der Zulassung besteht, bekommt die Hälfte des Kostenbeitrags zurück — auf Antrag. Viele stellen ihn nie.

Zum Anfangen, vor oder neben dem Kurs: unsere Deutsch-A1-Reihe ab Lektion 1.

6. Anerkennung ausländischer Abschlüsse

Das amtliche Portal ist anerkennung-in-deutschland.de. Es besteht ein Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren, unabhängig von Staatsangehörigkeit und Wohnort — der Antrag ist also auch aus dem Ausland möglich.

Die gesetzliche Entscheidungsfrist beträgt je nach Beruf drei bis vier Monate ab formal vollständigem Antrag; eine Eingangsbestätigung kommt binnen eines Monats. Die Kosten liegen bei mehreren hundert Euro, ohne Übersetzungen und Beglaubigungen.

Zwei Kategorien, und der Unterschied zählt:

  • Reglementierte Berufe — etwa Gesundheits- und Sicherheitsberufe: die Anerkennung ist zwingend notwendig, um den Beruf auszuüben
  • Nicht reglementierte Berufe: Sie dürfen ohne Anerkennung arbeiten, sie verbessert aber Position und Bezahlung

7. Arbeit — und welche Stelle zuständig ist

Zwei verschiedene Einrichtungen, die ständig verwechselt werden:

  • Agentur für Arbeit: Berufsberatung, Vermittlung, Förderung der Weiterbildung und Arbeitslosengeld. Für neu Zugewanderte auf Arbeitssuche ist das die richtige Stelle
  • Jobcenter: betreut Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherungsgeld

Wichtig für alle, die ältere Artikel lesen: Die Bezeichnung Bürgergeld wird nicht mehr verwendet — sie wurde zum 1. Juli 2026 durch Grundsicherungsgeld abgelöst.

Der gesetzliche Mindestlohn: 12,82 Euro je Stunde 2025, 13,90 Euro 2026 und 14,60 Euro bereits beschlossen für 2027.

Die Geringfügigkeitsgrenze hängt am Mindestlohn und steigt mit ihm: 556 Euro monatlich 2025, 603 Euro 2026. Zwischen 603,01 und 2.000 Euro liegt der Midijob mit reduzierten Beiträgen.

Bei uns: sieben Berufe in Deutschland ohne Ausbildung, wie die Jobcenter-Leistung berechnet wird und der Antrag auf Grundsicherungsgeld.

8. Kinder — Schule und Betreuung

Die Schulpflicht beginnt mit sechs Jahren; die Vollzeitschulpflicht dauert je nach Land neun bis zehn Jahre.

Und für die Schulen sind die Länder zuständig, nicht der Bund — deshalb fällt bei fast jeder Schulfrage die Antwort von Land zu Land anders aus.

Auf einen Betreuungsplatz besteht ein Rechtsanspruch ab dem vollendeten ersten Lebensjahr, seit dem 1. August 2013. Die Kosten richten sich nach Einkommen, Region und Träger — mancherorts kostenfrei, anderswo mehrere hundert Euro im Jahr.

Bei uns: den Kindergeldantrag ausfüllen und nach der Geburt in Deutschland — die Fristen.

9. Führerschein

Mit einem ausländischen Führerschein dürfen Sie ab der Anmeldung Ihres Hauptwohnsitzes noch sechs Monate fahren. Die Frist ist nicht verlängerbar, außer bei Nachweis, dass der Aufenthalt zwölf Monate nicht übersteigt.

Danach ist umzuschreiben. Ob eine Prüfung nötig ist, entscheidet der Ausstellungsstaat. Bei Staaten der Anlage 11 FeV — darunter die Schweiz, Israel, Kanada, Australien und einzelne US-Bundesstaaten — sind in der Regel keine Prüfungen erforderlich. Bei allen übrigen Drittstaaten: theoretische und praktische Prüfung für jede Klasse.

Die Gebühren in Berlin etwa: 37,50 Euro ohne Prüfung, 45,10 Euro mit Prüfung.

10. Mobilität und der Papierkram des Alltags

Für den täglichen Weg: das Deutschlandticket — Preis und Regeln. Im ersten Jahr wird oft der Wohngeldantrag gebraucht, und zu Jahresbeginn die Steuererklärung — für die meisten eine Erstattung, keine Zahlung.

Und um all das in der eigenen Sprache zu rechnen: die App OK Plus DE.

Die Reihenfolge in Kürze

  1. Anmeldung binnen 14 Tagen — hier beginnt alles
  2. die Steuer-Identifikationsnummer kommt nur per Post — nach drei Monaten nachhaken
  3. Krankenversicherung: Pflicht
  4. Bankkonto: es besteht ein Anspruch — keine grundlose Ablehnung hinnehmen
  5. Integrationskurs — und bei Bestehen binnen zwei Jahren die Hälfte zurückfordern
  6. Anerkennung des Abschlusses — Entscheidungsfrist drei bis vier Monate
  7. Agentur für Arbeit für Arbeit, Jobcenter für Grundsicherungsgeld
  8. Schule ab sechs, Betreuungsanspruch ab einem Jahr
  9. Führerschein: sechs Monate, dann umschreiben

Fragen und Antworten

Wie lange habe ich nach dem Einzug Zeit für die Anmeldung?
Vierzehn Tage, bundeseinheitlich. Die Anmeldung ist kostenfrei.

Was, wenn der Vermieter die Wohnungsgeberbestätigung verweigert?
Sie ist für ihn Pflicht; die Verweigerung ist eine Ordnungswidrigkeit mit bis zu 1.000 Euro Bußgeld. Manche Städte akzeptieren ein Erklärungsformular — fragen Sie nach.

Wann kommt die Steuer-Identifikationsnummer?
Automatisch per Post nach der Anmeldung. Kommt binnen drei Monaten nichts, beim Bundeszentralamt für Steuern nachfragen.

Darf eine Bank mir ein Konto verweigern?
Nur aus gesetzlich bestimmten Gründen. Ein Anspruch auf ein Basiskonto besteht auch mit Duldung; die Beschwerde bei der BaFin ist gebührenfrei.

Was kostet der Integrationskurs?
2,29 Euro je Unterrichtseinheit, rund 1.603 Euro insgesamt — die Hälfte wird bei Bestehen binnen zwei Jahren erstattet.

Wie hoch ist der Mindestlohn 2026?
13,90 Euro je Stunde. 2025 waren es 12,82 Euro, für 2027 sind 14,60 Euro beschlossen.

Wie viel darf ich im Minijob verdienen?
603 Euro im Monat 2026, nach 556 Euro 2025.

Heißt es noch Bürgergeld?
Nein. Seit dem 1. Juli 2026 heißt es Grundsicherungsgeld.

Wie lange darf ich mit dem ausländischen Führerschein fahren?
Sechs Monate ab Anmeldung des Hauptwohnsitzes, danach ist umzuschreiben.

Die Angaben oben sind auf dem Stand vom 4. September 2026 und stammen von den Bundesministerien, dem BAMF, dem BZSt, der BaFin, der Bundesagentur für Arbeit und amtlichen Seiten der Städte. Vieles im Detail — Gebühren, Termine, Formulare — ist kommunal geregelt und unterscheidet sich von Stadt zu Stadt; maßgeblich ist am Ende die Seite Ihrer Stadt.

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