Die Steuererklärung — wer muss, welche Fristen, was absetzbar ist
Eine Steuererklärung ist keine Strafe. In den meisten Fällen ist sie eine Erstattung. Schweigen ist allerdings nicht kostenlos: Wer abgabepflichtig war und nicht abgegeben hat, zahlt einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro für jeden angefangenen Monat.
Deshalb zuerst das Dringende: Die Frist für den Veranlagungszeitraum 2025 ist am 31. Juli 2026 abgelaufen. Wer abgabepflichtig ist und noch nicht abgegeben hat, liest am besten zuerst den letzten Abschnitt.
Die Fristen
- 2025, selbst abgegeben: abgelaufen am 31. Juli 2026
- 2025, über Steuerberatung oder Lohnsteuerhilfeverein: bis 1. März 2027
- 2026, selbst abgegeben: 31. Juli 2027 — ein Samstag, die Frist verschiebt sich also auf den nächsten Werktag
- 2026, über Beratung: bis 29. Februar 2028
Wichtig: Die Fristverlängerungen aus der Pandemiezeit sind vollständig ausgelaufen. Die letzte betraf den Veranlagungszeitraum 2024 mit Beratung, bis zum 30. April 2026. Für 2025 gilt wieder die normale Regel.
Wer nicht abgabepflichtig ist und freiwillig abgibt, um zu viel gezahlte Steuer zurückzuholen, hat deutlich länger Zeit: vier Jahre. Offen sind heute 2022, 2023, 2024 und 2025 — 2022 schließt am 31. Dezember 2026.
Wer muss abgeben?
Beschäftigte müssen in der Regel nicht — außer in einigen Fällen:
- Nebeneinkünfte ohne Lohnsteuerabzug von mehr als 410 Euro
- Lohnersatzleistungen unter Progressionsvorbehalt über 410 Euro — darunter Elterngeld, Krankengeld, Arbeitslosengeld I, Kurzarbeitergeld und Mutterschaftsgeld
- beide Eheleute arbeiten und eine Person wird nach Steuerklasse V besteuert, oder nach Klasse IV mit Faktor
- mehrere Arbeitgeber gleichzeitig, und einer hat nach Steuerklasse VI abgerechnet
- ein Freibetrag war eingetragen und der Jahresarbeitslohn überstieg 13.362 Euro — 25.494 Euro bei Zusammenveranlagung (Werte für 2025)
- auf der Lohnsteuerbescheinigung steht der Großbuchstabe S
- eine Abfindung oder Arbeitslohn für mehrere Jahre wurde bereits im Lohnsteuerabzug ermäßigt besteuert
Die häufigste Überraschung: Wer ein Jahr lang Elterngeld bezogen hat, wird abgabepflichtig — auch wenn sonst jeder Euro aus dem Gehalt kam.
Die Zahlen: 2025 und 2026
Was sich 2026 geändert hat:
- Grundfreibetrag: 12.096 Euro 2025 → 12.348 2026
- Kindergeld: 255 Euro monatlich → 259
- Kinderfreibetrag je Elternteil: 3.336 → 3.414, insgesamt je Kind also 9.600 → 9.756
- Entfernungspauschale: bisher 0,30 Euro je Kilometer bis km 20 und 0,38 darüber; ab 2026 0,38 Euro ab dem ersten Kilometer. Für Pendelnde die praktisch wichtigste Änderung
- Übungsleiterpauschale: 3.000 → 3.300 · Ehrenamtspauschale: 840 → 960
- neu 2026: die Aktivrente — bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei für Weiterarbeitende nach Erreichen der Altersgrenze
Was unverändert gilt, in beiden Jahren:
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.230 Euro, automatisch berücksichtigt — darunter lohnt das Sammeln von Belegen nicht
- Sparer-Pauschbetrag: 1.000 Euro, 2.000 Euro bei Zusammenveranlagung
- Tagespauschale für das Arbeiten zu Hause: 6 Euro je Tag, höchstens 210 Tage und 1.260 Euro im Jahr
- Verpflegungsmehraufwand: 14 Euro bei mehr als acht Stunden Abwesenheit, 28 Euro am vollen Tag
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende: 4.260 Euro, je weiteres Kind 240 Euro mehr
- Ausbildungsfreibetrag: 1.200 Euro für ein volljähriges, auswärts untergebrachtes Kind in Ausbildung
- Behindertenpauschbetrag: ab 384 Euro bei einem GdB von 20, 1.140 Euro bei 50, 2.840 Euro bei 100 und 7.400 Euro bei den Merkzeichen Bl, H oder TBl
Und der Posten, den die meisten liegen lassen — §35a, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerker:
- haushaltsnahe Dienstleistungen: 20 Prozent der Kosten, höchstens 4.000 Euro im Jahr
- Handwerkerleistungen: 20 Prozent, höchstens 1.200 Euro — nur auf den Lohnanteil, nie auf Material
- und eine harte Bedingung: Barzahlung wird nicht anerkannt. Es muss eine Überweisung oder eine Einzugsermächtigung sein. Eine bar bezahlte Rechnung ist hier wertlos
Was für Zugewanderte besonders gilt
Deutschkurse: Ein allgemeiner Kurs — Integrationskurs oder Sprachkurs ohne konkreten beruflichen Bezug — ist nicht absetzbar; die Finanzverwaltung sieht darin Allgemeinbildung. Ein Kurs mit nachweisbarem beruflichem Zweck ist als Werbungskosten ohne Höchstbetrag absetzbar. Gehört er zu einer ersten Berufsausbildung, fällt er unter Sonderausgaben mit 6.000 Euro im Jahr.
Unterhalt an Angehörige im Ausland — §33a: absetzbar bis zur Höhe des Grundfreibetrags — 12.096 Euro für 2025, 12.348 Euro für 2026 — je unterstützter Person. Aber:
- eigene Einkünfte der unterstützten Person mindern den Betrag oberhalb eines anrechnungsfreien Betrags von 624 Euro im Jahr
- es gilt die Ländergruppeneinteilung: je nach Wohnsitzstaat wird auf 75, 50 oder 25 Prozent gekürzt. Die maßgebliche Gruppe steht im BMF-Schreiben
- und der Nachweis ist streng: eine Unterhaltserklärung auf dem amtlichen Vordruck, bestätigt durch die Heimatbehörde und unterschrieben von der unterstützten Person, dazu der Zahlungsnachweis der Überweisung. Mitgenommenes Bargeld zählt nicht
Doppelte Haushaltsführung: Voraussetzung ist eine eingerichtete, den eigenen Lebensbedürfnissen entsprechende Hauptwohnung — und eine tatsächliche finanzielle Beteiligung an deren Kosten; weniger als 10 Prozent der Haushaltskosten genügen nicht. Absetzbar sind die Unterkunftskosten der Zweitwohnung bis 1.000 Euro im Monat, eine Familienheimfahrt je Woche und Verpflegungspauschalen nur für die ersten drei Monate. Liegt der Hauptwohnsitz im Ausland, gelten Besonderheiten, die die amtliche Seite nicht ausführt — fragen Sie vorher beim Lohnsteuerhilfeverein nach.
Wie abgegeben wird
Der amtliche Weg ist ELSTER, und er ist kostenlos. Kostenpflichtige Software braucht niemand. Die Registrierung erfolgt mit der Steuer-Identifikationsnummer.
Nutzen Sie den Belegabruf, die vorausgefüllte Steuererklärung: Nach einer einmaligen Zustimmung werden Lohnsteuerbescheinigungen, Lohnersatzleistungen, Kranken- und Rentenversicherungsbeiträge und Bankdaten automatisch übernommen — für die letzten vier Jahre. Das erspart die meiste Arbeit und die meisten Übertragungsfehler.
Ist die Steuer-Identifikationsnummer verloren: Sie steht auf dem letzten Einkommensteuerbescheid oder auf der Lohnsteuerbescheinigung. Sonst beim Bundeszentralamt für Steuern erneut anfordern — die Mitteilung geht ausschließlich per Post an die Meldeadresse, nie telefonisch oder per E-Mail. Eine neue Nummer wird nicht vergeben; dieselbe wird erneut mitgeteilt.
Vorgeschlagen, noch kein Gesetz: die Reform 2027
Achtung: Der folgende Abschnitt beschreibt einen Gesetzentwurf, kein geltendes Recht. Das Kabinett hat ihn am 2. September 2026 beschlossen. Bundestag und Bundesrat haben ihn nicht verabschiedet. Er kann sich ändern, und er kann scheitern.
Vorgesehen sind zwei Stufen, 2027 und 2028:
- Grundfreibetrag: 12.564, dann 12.900 Euro
- Kindergeld: 267, dann 272 Euro monatlich
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.430 Euro
- ein neuer Steuersatz von 47 Prozent ab 280.000 Euro
- und eine Kürzung zulasten der Steuerpflichtigen: die Ermäßigung für Handwerkerleistungen sinkt von 20 auf 15 Prozent und der Höchstbetrag von 1.200 auf 900 Euro
Treffen Sie keine Entscheidung auf Grundlage dieser Zahlen, bevor sie im Bundesgesetzblatt stehen.
Und wenn man zu spät ist?
Der Verspätungszuschlag beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Steuer, vermindert um Vorauszahlungen und Abzugsbeträge, für jeden angefangenen Monat der Verspätung, mindestens aber 25 Euro je Monat.
Er liegt im Ermessen, wenn die Erklärung innerhalb von vierzehn Monaten nach Jahresende eingeht und die Verspätung entschuldbar ist, und ist danach zwingend. Das Rechenbeispiel der Finanzverwaltung: fällig am 31. Juli 2026, eingegangen im März 2027 → acht Monate → mindestens 200 Euro.
Hinzu kommen Zinsen auf eine Nachzahlung von 0,15 Prozent je Monat — 1,8 Prozent im Jahr — beginnend fünfzehn Monate nach Ablauf des Steuerjahres. Für 2025 heißt das: ab 1. April 2027. Derselbe Satz wird Ihnen gezahlt, wenn Sie eine Erstattung bekommen.
Wer also abgabepflichtig ist und noch nicht abgegeben hat: jetzt abgeben. Jeder weitere Monat kostet, und Nichtstun beendet die Pflicht nicht.
Fragen und Antworten
Wann ist die Frist für die Steuererklärung 2025?
31. Juli 2026 bei Selbstabgabe, sie ist abgelaufen. Über eine Steuerberatung gilt der 1. März 2027.
Wie viele Jahre rückwirkend kann ich abgeben?
Vier Jahre bei freiwilliger Abgabe. Heute also 2022, 2023, 2024 und 2025 — 2022 schließt am 31. Dezember 2026.
Bin ich abgabepflichtig?
Wenn Sie Nebeneinkünfte oder Lohnersatzleistungen über 410 Euro hatten, in Steuerklasse V oder IV mit Faktor waren oder gleichzeitig zwei Arbeitgeber hatten — ja.
Muss ich abgeben, wenn ich Elterngeld bezogen habe?
Ja, wenn es über 410 Euro lag, was praktisch immer der Fall ist.
Wie hoch ist die Entfernungspauschale 2026?
0,38 Euro je Kilometer ab dem ersten Kilometer. 2025 waren es 0,30 bis km 20 und 0,38 darüber.
Kann ich einen Deutschkurs absetzen?
Einen allgemeinen nicht. Ein Kurs mit klarem beruflichem Bezug ist als Werbungskosten ohne Höchstbetrag absetzbar.
Kann ich Unterstützung für Angehörige im Ausland absetzen?
Ja, bis 12.348 Euro für 2026 je Person, mit amtlich bestätigter Unterhaltserklärung und Überweisungsnachweis. Der Betrag wird je nach Wohnsitzstaat gekürzt.
Ist ELSTER kostenlos?
Ja, und es ist der amtliche Weg. Kostenpflichtige Software ist nicht nötig.
Was passiert bei verspäteter Abgabe?
Mindestens 25 Euro je angefangenem Monat, dazu 0,15 Prozent Zinsen je Monat auf die Nachzahlung.
Die Angaben oben sind auf dem Stand vom 4. September 2026 und stammen vom Bundesministerium der Finanzen, den Finanzverwaltungen der Länder und von ELSTER. Dies ist eine allgemeine Erklärung und keine Steuerberatung — für den Einzelfall wenden Sie sich an einen Lohnsteuerhilfeverein oder an eine Steuerberatung.
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